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LEBEN IM SELBSTVERSUCH

DIE HARTZ-IV-HÖLLE

Da hatte ich geglaubt, dieser Hartz-IV-Hölle durch meinen vorzeitigen Eintritt ins Rentnerleben entronnen zu sein, und nun hat sie mich wieder eingeholt, indirekt zwar nur, trotzdem nicht weniger heftig. Ein guter Freund, der zur Zeit im Krankenhaus liegt, konnte seinen Antrag auf Leistungsbezug nach SGB II nicht selbst abholen.
Also wollte ich ihm den kleinen Freundschaftsdienst erweisen und ihm den Antrag bringen. Eine Vollmacht dafür hatte er mir mitgegeben.

Ich erinnere mich dunkel, wie es damals war, als ich meinen ersten Antrag stellte - ich hatte mich von einer Minute zur anderen dazu entschlossen, zog mir den Antrag aus dem Internet, druckte ihn aus und ging damit am nächsten Tag zur "ARGE" (nomen est omen - es muss denen viel Spaß gemacht haben, diese Abkürzung für "Arbeitsgemeinschaft SGBII" gefunden zu haben) und gab ihn erst einmal ab. An die anschließenden Mühlen der BürokratieA1 erinnere ich mich kaum noch, obwohl sie ziemlich frustrierend und demütigend waren.

Doch nun sieht die Situation noch viel, viel schlimmer aus als damals - der kleine Freundschaftsdienst wird zum "höllischen Erlebnis":

Die Dame vom Info-Center der Arbeitsagentur hatte mir schon einige Tage zuvor erklärt, was ich benötige, um den Antrag zu bekommen. Offenbar ist das ein Dokument, dass nicht unkontrolliert in fremde Hände gelangen darf, man bekommt es also nicht "einfach so". Ich müsse eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des zukünftigen Hartz-IV-Empfängers vorlegen, ehe ich einen Antrag erhalten könne.
Die Vollmacht brachte ich dann am 21.09.2015 wieder in das Gebäude, in dem Arbeitsagentur und Jobcenter des Kreises Wittenberg friedlich nebeneinander her leben. Am Thresen der Arbeitsagentur war ich falsch, ich musste ein paar Schritte weiter zu einem netten, sehr jungen Mann vom Jobcenter. Glück hatte ich, dass keine Schlange wartender Menschen dort stand.
Ich trug also mein Anliegen vor und zeigte die Vollmacht und den Ausweis meines Freundes. Sofort wurde ich darauf hingewiesen, dass ich eine Kopie des Ausweises vorzulegen hätte. Noch ganz unbekümmert fragte ich, ob es nicht möglich wäre, den Ausweis zu kopieren, der Freund sei im Krankenhaus und dort zu kopieren sei schwierig. Er tat es ungern, aber er tat es. Dann sagte er, er müsse auch meinen Ausweis sehen und er würde mich "anmelden". Nebenbei ließ er eine Bemerkung fallen, die ich so auslegte, dass ich den Antrag nicht mitbekommen würde: das sei "schwierig". Ich stutzte, fragte noch einmal nach. Nein, er hätte nur gemeint, dass der Antrag fast 100 Seiten umfasse, es sei also daher etwas "schwierig". Ich interpretierte seine Aussage später so, dass er gemeint hatte, einem Hartz-IV-Empfänger (auch einem zukünftigen), sei es nicht zuzutrauen, dass er allein in der Lage sei, einen solchen Antrag
auszufüllen.


Ich wurde also "angemeldet" und setzte mich in den glücklicherweise menschenleeren Warteraum. Nach ca. 5 Minuten wurde ich aufgerufen. Bei Frau J. (die mir ihren Namen erst nach Rückfrage verriet, ein Schild mit ihrem Namen stand nicht auf dem Schreibtisch, soweit ich diesen überblicken konnte) brachte ich mein Anliegen erneut vor und schilderte die Situation meines Freundes, so weit ich es für die Begründung für den Wunsch nach Mitnahme des Antrages für erforderlich hielt.

Nur folgende Details will ich erwähnen:
Mein Ausweis wurde kopiert - wegen der Vollmacht. Eine einfache Identitätsprüfung durch Ansehen des Ausweises genügte also nicht. Das Kopieren in einem anderen Raum dauerte ziemlich lange.

Wahrscheinlich befürchten sie im Jobcenter, dass sonst - ohne diese  Hürden  für den Antragserhalt - jeder beliebige Bürger auf die Idee kommen könnte, sich einfach einen Antrag auf Hartz IV zu holen, nur so aus Spaß.
Dann bekam ich noch einen schriftlichen Antrag mit, den der Freund erst auszufüllen habe, ehe ich den Hartz-IV-Bogen bekommen könne.

Ich erfuhr, dass der Antrag auf Hartz-IV auch "rückwirkend" im Laufe eines Monats noch gestellt werden kann, damit er vom ersten Tag des Monats greift. Da ich befürchtet hatte, dass der Antrag spätestens zum 30.09. abgegeben sein muss, da sonst  womöglich taggenaue Abrechnungen und finanzielle Verluste für den Betroffenen drohen, war das endlich einmal eine gute Nachricht.
Die Bearbeitung eines vollständig ausgefüllten und mit allen nötigen Anlagen versehenen Antrages dauert mindestens 15 Arbeitstage.

Am Rande erfuhr ich, dass es keinen Datentransfer zwischen den beiden Einrichtungen Arbeitsagentur und Jobcenter(im gleichen Haus) gibt. Die Daten der Arbeitsagentur können nicht einfach vom Jobcenter übernommen werden, sondern müssen neu und gesondert erfasst werden.
Die Begründung war bemerkenswert - die Person, die den Wechsel vom Bezug des Alg I auf Alg II (von Arbeitslosengeld auf Hartz IV) durchführen muss, ist ein "Rechtskreiswechsler" A2.

"Ganz früher" - doch wer erinnert sich noch daran - war die  Arbeitsvermittlung und die Beantragung von Alg I bzw. II noch in einer Hand. Die bürokratischen Aufwendungen waren geringer als heute. Die Splittung in Jobcenter und Arbeitsagentur ist also vor allen Dingen eines: eine gigantische Arbeitsplatz-Beschaffungs-Maschinerie - für Behördenmitarbeiter.
Schlimmer noch - es ist auch für sie ein Arbeitsplatz in der Hölle.
A3

Der "Rechtskreiswechsel" hat genug gravierende Folgen für den Wechsler. Dass jedoch eine so detaillierte finanzielle Rechenschaft, wie ich sie gleich schildern werde,  bereits über die Zeit VOR dem HARTZ-IV-BEZUG, die ja nach der Definition des Rechtskreiswechsler und der entsprechenden Arbeitsteilung noch im Kompetenzbereich der Arbeitsagentur liegen würde, gefordert werden könnte, habe ich bisher nicht gewusst.

"Natürlich" muss jemand, der Sozialleistungen beantragt (und HARTZ IV ist nun einmal eine Sozialleistung, so wie z. B. Kindergeld) erst einmal "bedüftig" sein und das auch nachweisen. Die Kontrolle - schließlich muss man seine Kontoauszüge des letzten Vierteljahres vorlegen - ob jemand schnell noch Gelder verprasst hat, erfolgt bei der Antragstellung sowieso.

Das meine ich nicht, sondern etwas anderes:
Als ich  - dummerweise! - erwähnte, dass mein Freund noch einmal mit einer Speditionsfirma zu seinem ehemaligen Haus muss, um restliche Sachen zu holen, kam wie aus der Pistole geschossen die am Tonfall als solche erkennbare Fangfrage: "Woher hat er denn das Geld dafür?" Ich erschrak heftig. Muss er darüber, woher er das Geld hat, welches er noch  besitzt, im Jobcenter Rechenschaft ablegen? Und wieso fragt sie mich? Hätte ich mich oder ihn in diesem Augenblick vielleicht "verraten" können mit einer spontanen Antwort? Gibt es Gründe, ihm Hartz IV zu verweigern, weil  er von seinem Geld eine Speditionsfirma für einen Umzug bezahlt? Soviel ich weiß, darf ein Antragsteller auf Hartz-IV-Bezug noch eine gewisse Summe Geldes besitzen, ohne dass er vom Bezug des  Arbeitslosengeldes II ausgeschlossen wird.

Dass man auf der Hut sein muss,  wenn man mit Mitarbeiterinnen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters spricht, das kenne ich aus eigener
Erfahrung.
Details dazu werde ich sicher irgendwann hier schildern. Man muss "höllisch aufpassen", nicht "etwas falsches" zu sagen, das hinterher womöglich gegen einen verwendet werden kann.
Das heißt zwar "Kundenbetreuung", doch ist das eher ein Euphemismus (eine Beschönigung), denn man bekommt ja nicht, was man haben will: einen ordentlich bezahlten Arbeitsplatz. Das Konzept von Hartz IV war von Anfang an so angelegt, dass man Menschen zur Verfügung hat (gefügig gemacht hat), die man für sehr, sehr wenig Geld zwingen kann, jede Arbeit zu machen - bei Androhung bzw. Ausführung der Kürzung von Alg II, wenn der "Kunde" nicht spurt.

Zurück zu der Fangfrage:
Dass inzwischen aus dieser Allmacht-Stellung gegenüber den Betroffenen heraus jedes Augenmaß für Recht und Anstand verloren gegangen ist, hätte ich so direkt nicht erwartet.

Es wird gemunkelt, der ständige Wechsel der Mitarbeiter  in diesen Einrichtungen sei Absicht. Man will verhindern, dass diese sich zu sehr mit den Problemen ihrer "Kunden" identifizieren und womöglich noch Mitgefühl entwickeln. So lautet zumindest das Gerücht.

Für heute möchte ich nur noch erwähnen, dass mich der Aufenthalt in diesem Haus fast eine Stunde gekostet hat - für einen "kleinen Freundschaftsdienst", für den ich maximal 15 Minuten eingeplant hatte:
Reingehen - Vollmacht zeigen - Antrag bekommen.
Pustekuchen!

Ach ja, um es noch einmal zu betonen: Ich verließ das Haus natürlich OHNE DEN ANTRAG!

Es darf niemanden wundern, dass ich eine glühende Verehrerin der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens bin!
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 Anmerkung A1

siehe auch weitere Texte zu meinen Erfahrungen und Einmischungen während meines "Lebens im Hartz-IV-Modus": EINGEMISCHT IM HARTZ-IV-MODUS, 2005  (hier in EINMISCHUNGEN » EINGEMISCHTES)
Die Mühlen der Bürokratie sind wohl eher Teufels- als Gottesmühlen ("Gottes Mühlen mahlen langsam aber gründlich."), arbeiten aber trotzdem langsam und gründlich. Eigentlich sagt man dem Teufel nach, dass er schnell ist, hier hat er wohl seine Taktik geändert.

  Anmerkung A2
"Rechtskreiswechsler" - das Wort kommt in meine "Raupensammlung":
  WORTSAMMLUNG VON A BIS Z - R (in SPRACHLIEBE)

  Anmerkung A3
Diese Aussage, dass die Arbeit im Jobcenter auch für die Mitarbeiter selbst "die Hölle" ist, kann ich belegen, ich habe diese Information von einem Insider, dessen Namen und Stellung in diesem Mechanismus ich nicht nennen möchte. Ich weiß auch aus der Aussage einer  meiner "Beraterinnen" vor etlichen Jahren, dass sie selbst Hartz IV bezog und  - so glaube ich, genauer kann ich mich daran nicht erinnern - für ein halbes Jahr aushalf. Für sie war das dann wohl die "doppelte Hartz-IV-Hölle".